Regeln
des Bujinkan
1. Unsere Absicht ist es ein gesundes Leben zu leben, ohne der Gesellschaft zu schaden. Gleichzeitig wollen wir die Beziehung zwischen Mensch und Natur durch den Weg des Kriegers pflegen.
2. Alle Mitglieder müssen die Mitgliedschaftskarte für die Dauer eines Kalenderjahres vom Hombu Dojo haben. Es gibt zwei Arten von Mitgliedschaften. Die allgemeine Mitgliedschaftsart und die Shidoshi-kai Mitgliedschaftskarte.
3. Die allgemeine Mitgliedschaftskarte gilt für alle Mitglieder des Bujinkan Dojo, ob ungraduiert, Kyu-Grad oder Dan-Grad.
4. Die Shidoshi-kai Mitgliedskarte gilt für alle ab dem fünften Dan (genannt SHIDOSHI), undPersonen vom ersten bis zum vierten Dan (genannt SHIDOSHI-HO). Mitglieder, die unterrichten, sollten eine solche Karte besitzen. Nicht Shidoshi-kai Mitglieder werden nicht als Lehrer anerkannt und können keine Schüler graduieren.
5. Allgemeine Mitglieder müssen eine jährliche Mitgliedschaftsgebühr an das Hombu Dojo bezahlen. Dafür bekommen sie eine Mitgliedschaftskarte zugesandt.
6. Die jährliche Mitgliedschaftsgebühr für das Shidoshi-kai muß bis Ende Januar jedes Jahres bezahlt werden.
7. Die Mitgliedschaft muß jedes Jahr erneuert werden.
8. Shidoshi-kai Mitglieder müssen ein aktuelles Paßfoto zusammen mit dem jährlichenMitgliedsbeitrag einsenden. Dieses wird für das Shidoshi-kai Verzeichnis gebraucht.
9. Shidoshi-kai Mitglieder sollten das Hombu Dojo über jede Änderung der Adresse oder der Telefon / Fax-Nummer informieren.
10. Die Shidoshi-kai Zeitung wird in Japanisch gedruckt. Die Japanische Sprache ist in ihrer gedruckten Form offen für viele Interpretationen. Deshalb solltest du, um die wahre Essenz des "Bufu" zu erfassen, die Zeitung übersetzen und genau lesen.
11. Die Grundsätze des Shidoshi-kai sind folgende:
Mitglieder mit dem fünften Dan oder höher können vom Hombu Dojo Lizenzen bis zum vierten Dan beantragen und diese ihren Schülern verleihen.
Shidoshi-ho sind solche, welche den 1. Dan bis 4. Dan haben. Sie dürfen ihren Schülern Kyu-Grade verleihen, sowie Dan-Grade (einen unter ihren eigenen Grad. z.B. ein 2. Dan kann vom 9. Kyu bis zum 1. Dan graduieren).
12. Mitglieder über dem fünften Dan werden von Soke persönlich graduiert. Er beurteilt sie auf Grund ihrer Technik, ihres Charakters und ihrer Integrität.
13. Shidoshi-kai Mitglieder genießen einen Sonderstatus, wenn sie Trainingsutensilien, Trainingsabzeichen, Reversanstecker, etc. vom Hombu Dojo verkaufen.
14. Mitglieder werden über die Aktivitäten von Soke informiert, sowie das Erscheinen neuer Hombu-Videos und anderen Veröffentlichungen.
15. Nur Mitgliedskarten und Lizenzen, die vom Bujinkan Hombu Dojo Japan stammen, werden als gültig anerkannt. Personen, welche die angeführten Prinzipien verletzen, werden aus dem Bujinkan ausgestoßen. Ferner können Personen, die gegen öffentliche Gesetze verstoßen (z.B. Kriminelle) und solche die geistig krank sind, keine Mitgliedschaft bekommen.
16. Das "BUJIN" Symbol hat ein Copyright. Wird es für eigene Zwecke genutzt, so muß beim Hombu Dojo Japan um Erlaubnis gefragt werden.
17. Mitglieder müssen das BUFU-IKKAN (diesem Prinzip vom Weg der Kriegskunst muß jeder Tag im Leben gewidmet sein) zum Schutz der natürlichen Gerechtigkeit und Zufriedenheit durch den Weg des Kriegers befolgen, ohne sich dem persönlichen Profit und den persönlichen Wünschen zuzuwenden.
18. Mitglieder sind selber verantwortlich für ihr Dojo / ihre Gemeinschaft. Sie sollten bei Angelegenheiten, die das Dojo betreffen den direkten Kontakt zum Hombu Dojo suchen.
19. Die Verständigung mit dem Hombu Dojo muß in japanischer Sprache erfolgen, damit geschäftliche Abwicklungen schneller und reibungsloser erfolgen können, jetzt wo das Bujinkan international geworden ist.





